Frankfurter Allgemeine - Oct 08, 2006

German Newspaper article interviewing Frank Idelenburg


Sonntagszeitung, Geld und Mehr (Geld und Mehr), Seite 51

Teuer für Karrieremänner - Scheidung auf englisch

In England müssen Männer für den Karriereverzicht ihrer Exfrauen bezahlen. In Deutschland ist man davon weit entfernt.

VON BETTINA SCHULZ

LONDON. Die britische Regenbogenpresse hat einen neuen Dauerbrenner: die Scheidung von Paul McCartney und Exmodel Heather Mills. Es dürfte die teuerste Scheidung in der britischen Geschichte werden.

Anwälte jedoch sind eher fasziniert von den Scheidungsprozessen der weit weniger bekannten Ehepaare McFarlane und Miller. Beide Scheidungen gingen durch alle Instanzen hoch bis vor das House of Lords, die höchste Rechtsinstanz in Großbritannien. Die Urteile schrieben Rechtsgeschichte. Frauen können sich jetzt eventuell höhere Unterhaltszahlungen ausrechnen als je zuvor.

"Bei den Fällen Miller und McFarlane wurden im Prinzip neue Grundsätze in das britische Scheidungsrecht aufgenommen", sagt Frank Idelenburg, Rechtsanwalt nach deutschem und britischem Recht bei der Kanzlei Grahame Stowe Bateson. Bisher ging es im englischen Scheidungsrecht lediglich darum, daß das während der Ehe angesammelte Vermögen fair geteilt werden mußte. Gleichzeitig wurde festgelegt, welche Bedürfnisse die geschiedene Ehefrau, die in der Regel das Sorgerecht für die Kinder erhielt, haben würde.  Für diese Bedürfnisse mußte der Ehemann zahlen. Dies entspricht den Grundsätzen des deutschen Scheidungsrechtes. Mit ihren Urteilen zu dem Scheidungsfall Miller, vor allem aber dem Scheidungsfall McFarlane, verfolgten die Richter nun jedoch eine neue Sichtweise.

Die Ehe McFarlane wurde nach 16 Jahren geschieden. Die Parteien hatten sich darauf geeinigt, daß das eheliche Vermögen von etwa 4,5 Millionen Euro hälftig aufgeteilt warden sollte, wie dies auch in Deutschland geschehen wäre. Das Novum war jedoch die richterliche Entscheidung zum Unterhalt. "Es ist das erste Mal, daß eine Frau in einem Scheidungsfall für den Verlust ihrer Karriere entschädigt wurde", sagt Idelenburg.

Julia McFarlane hatte nach der Geburt ihres zweiten Kindes ihre Karriere als Anwältin aufgegeben, obwohl sie damals mehr verdiente als ihr Ehemann. Sie widmete sich der Erziehung der - nach einer weiteren Geburt - drei Kinder. Ehemann Kenneth hingegen machte eine glanzvolle Karriere und hatte zur Zeit der Scheidung beim Unternehmensberater Deloitte & Touche ein Nettoeinkommen von 758 000 Pfund im Jahr.

Die Richter folgten der Argumentation, daß die Ehefrau möglicherweise auch einen glänzenden Berufserfolg hätte erzielen können, hätte sie nicht zugunsten der Kindererziehung darauf verzichtet. Die Frau müsse also für ihren Karriereverzicht entschädigt werden. Des weiteren wurde im Fall McFarlane angenommen, daß die Spitzenkarriere des Ehemannes Werk der gemeinsamen Anstrengungen des Ehepaares war. Hätte die Ehefrau mit der Kindererziehung dem Mann nicht den Rücken freigehalten, hätte er nicht Zeit und Kraft gehabt, eine erfolgreiche Laufbahn einzuschlagen. "Dies ist das erste Mal, daß - nach amerikanischem Vorbild - die Karriere des Ehemannes praktisch als gemeinsames Werk beider Ehepartner angesehen wurde und daß die Ehefrau einen lebenslangen Anspruch auf einen Teil des zukünftigen Einkommens des Ehemannes hat", sagt Idelenburg. Die Karriere des Ehemannes wird wie ein ehelicher Vermögensbestandteil angesehen, der aufgeteilt werden muß.

Freilich gestehen die Richter dem Ehemann zu, daß er maßgeblich zu der Karriere beigetragen hat. Der "Vermögensbestandteil" Karriere muß daher nicht hälftig geteilt werden. Aber Ehefrau Julia erhält jetzt 33 Prozent des laufenden Einkommens aus der Karriere, also eine unbefristete und steuerfreie Zahlung von 250 000 Pfund jährlich.

Freilich sind das erschreckende Neuigkeiten für Ehemänner, denen eine Scheidung nach englischem Recht droht. Nur wenige können sich auf das Argument der sogenannten "Stellar contribution" berufen. Dies gesteht dem Ehemann in wenigen Ausnahmefällen zu, daß er - quasi als Genie - maßgeblich und allein für die Ansammlung des Ehevermögens verantwortlich war und er das Vermögen daher nicht hälftig teilen muß. Dieses Argument könnten womöglich Paul McCartneys Anwälte anführen.

Die deutsche Rechtsprechung driftet derzeit genau in die entgegengesetzte Richtung.

Der neue Referentenentwurf zum Unterhaltsrecht verfolgt den Grundgedanken, daß von Ehefrauen nach der Scheidung verlangt werden kann, daß sie wieder arbeiten. "Es soll für Ehefrauen schwerer werden, nach der Scheidung von der glanzvollen Karriere ihrer Ehemänner durch hohe Unterhaltszahlungen zu profitieren. Es wird jetzt an die größere Eigenverantwortung der Frauen appelliert. Sie sollen angehalten werden, am Berufsleben zu partizipieren", sagt Margit Honerkamp von der Anwaltskanzlei Honerkamp & Stendebach im Taunus. Gleichzeitig sollen die geschiedenen Ehemänner nicht so geschröpft werden, daß sie keinen finanziellen Spielraum mehr haben, eine zweite Ehe einzugehen.

Ohnehin erhalten deutsche Frauen maximal eine Unterhaltszahlung von drei Siebteln des Einkommens ihres früheren Ehemannes, wobei in Frankfurt eine Sättigungsgrenze" von 2200 Euro im Monat gilt, die es Frauen erschwert, höhere Zahlungen durchzusetzen. Das deutsche Recht richtet sich danach, welchen Unterhalt die geschiedene Ehefrau braucht. Daß ihre Arbeit zu Hause ein Beitrag zur Karriere des Ehemannes war und sie allein deshalb Anspruch auf Zahlungen aus dieser Karriere hat, zählt nicht.

Die neue Sichtweise britischer Scheidungen dürfte Ehefrauen im Ausland anspornen, Scheidungen in Großbritannien einzureichen, damit im Scheidungsfall das englische Recht gilt. Noch ist es nach der Verordnung Brüssel II möglich, unter bestimmten Bedingungen das jeweilige Recht für Scheidungen auszuwählen.

Wer einen britischen Paß hat oder sechs Monate vor Scheidungsantrag seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Großbritannien hatte, kann englisches Recht für seine Scheidung festlegen, indem er schneller als sein Ehepartner den Scheidungsantrag in Großbritannien einreicht. Britische Banken, die darauf setzen, daß Frauen hohe Unterhaltszahlungen zugesprochen werden, gewähren sogar Kredite, damit sich die Frauen Spitzenanwälte nehmen können, um ihre Forderungen durchzufechten.

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