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Frankfurter Allgemeine - Oct 08, 2006
German Newspaper article interviewing Frank Idelenburg

Sonntagszeitung, Geld und Mehr (Geld und Mehr), Seite 51
Teuer für Karrieremänner - Scheidung auf englisch
In
VON BETTINA
SCHULZ
Anwälte
jedoch sind eher fasziniert von den Scheidungsprozessen der weit weniger bekannten
Ehepaare McFarlane und Miller. Beide Scheidungen gingen durch alle Instanzen hoch
bis vor das House of Lords, die höchste Rechtsinstanz in Großbritannien. Die
Urteile schrieben Rechtsgeschichte. Frauen können sich jetzt eventuell höhere Unterhaltszahlungen
ausrechnen als je zuvor.
"Bei den
Fällen Miller und McFarlane wurden im Prinzip neue Grundsätze in das britische Scheidungsrecht
aufgenommen", sagt Frank Idelenburg, Rechtsanwalt nach deutschem und
britischem Recht bei der Kanzlei Grahame Stowe Bateson. Bisher ging es im englischen
Scheidungsrecht lediglich darum, daß das während der Ehe angesammelte Vermögen
fair geteilt werden mußte. Gleichzeitig wurde festgelegt, welche Bedürfnisse
die geschiedene Ehefrau, die in der Regel das Sorgerecht für die Kinder
erhielt, haben würde. Für diese
Bedürfnisse mußte der Ehemann zahlen. Dies entspricht den Grundsätzen des deutschen
Scheidungsrechtes. Mit ihren Urteilen zu dem Scheidungsfall Miller, vor allem aber
dem Scheidungsfall McFarlane, verfolgten die Richter nun jedoch eine neue Sichtweise.
Die Ehe
McFarlane wurde nach 16 Jahren geschieden. Die Parteien hatten sich darauf geeinigt,
daß das eheliche Vermögen von etwa 4,5 Millionen Euro hälftig aufgeteilt warden
sollte, wie dies auch in Deutschland geschehen wäre. Das Novum war jedoch die richterliche
Entscheidung zum Unterhalt. "Es ist das erste Mal, daß eine Frau in einem Scheidungsfall
für den Verlust ihrer Karriere entschädigt wurde", sagt Idelenburg.
Julia
McFarlane hatte nach der Geburt ihres zweiten Kindes ihre Karriere als Anwältin aufgegeben,
obwohl sie damals mehr verdiente als ihr Ehemann. Sie widmete sich der Erziehung
der - nach einer weiteren Geburt - drei Kinder. Ehemann Kenneth hingegen machte
eine glanzvolle Karriere und hatte zur Zeit der Scheidung beim Unternehmensberater
Deloitte & Touche ein Nettoeinkommen von 758 000 Pfund im Jahr.
Die Richter
folgten der Argumentation, daß die Ehefrau möglicherweise auch einen glänzenden
Berufserfolg hätte erzielen können, hätte sie nicht zugunsten der Kindererziehung
darauf verzichtet. Die Frau müsse also für ihren Karriereverzicht entschädigt
werden. Des weiteren wurde im Fall McFarlane angenommen, daß die Spitzenkarriere
des Ehemannes Werk der gemeinsamen Anstrengungen des Ehepaares war. Hätte die
Ehefrau mit der Kindererziehung dem Mann nicht den Rücken freigehalten, hätte
er nicht Zeit und Kraft gehabt, eine erfolgreiche Laufbahn einzuschlagen.
"Dies ist das erste Mal, daß - nach amerikanischem Vorbild - die Karriere
des Ehemannes praktisch als gemeinsames Werk beider Ehepartner angesehen wurde
und daß die Ehefrau einen lebenslangen Anspruch auf einen Teil des zukünftigen
Einkommens des Ehemannes hat", sagt Idelenburg. Die Karriere des Ehemannes
wird wie ein ehelicher Vermögensbestandteil angesehen,
der aufgeteilt werden muß.
Freilich gestehen die
Richter dem Ehemann zu, daß er maßgeblich zu der Karriere beigetragen hat. Der
"Vermögensbestandteil" Karriere muß daher nicht hälftig geteilt werden. Aber Ehefrau
Julia erhält jetzt 33 Prozent des laufenden Einkommens aus der Karriere, also
eine unbefristete und steuerfreie Zahlung von 250 000 Pfund jährlich.
Freilich sind das
erschreckende Neuigkeiten für Ehemänner, denen eine Scheidung nach englischem
Recht droht. Nur wenige können sich auf das Argument der sogenannten "Stellar
contribution" berufen. Dies gesteht dem Ehemann in wenigen Ausnahmefällen
zu, daß er - quasi als Genie - maßgeblich und allein für die Ansammlung des
Ehevermögens verantwortlich war und er das Vermögen daher nicht hälftig teilen
muß. Dieses Argument könnten womöglich Paul McCartneys Anwälte anführen.
Die deutsche
Rechtsprechung driftet derzeit genau in die entgegengesetzte Richtung.
Der neue
Referentenentwurf zum Unterhaltsrecht verfolgt den Grundgedanken, daß von Ehefrauen
nach der Scheidung verlangt werden kann, daß sie wieder arbeiten. "Es soll
für Ehefrauen schwerer werden, nach der Scheidung von der glanzvollen Karriere
ihrer Ehemänner durch hohe Unterhaltszahlungen zu profitieren. Es wird jetzt an
die größere Eigenverantwortung der Frauen appelliert. Sie sollen angehalten
werden, am Berufsleben zu partizipieren", sagt Margit Honerkamp von der
Anwaltskanzlei Honerkamp & Stendebach im Taunus. Gleichzeitig sollen die geschiedenen
Ehemänner nicht so geschröpft werden, daß sie keinen finanziellen Spielraum
mehr haben, eine zweite Ehe einzugehen.
Ohnehin erhalten deutsche
Frauen maximal eine Unterhaltszahlung von drei Siebteln des Einkommens ihres
früheren Ehemannes, wobei in
Die neue Sichtweise
britischer Scheidungen dürfte Ehefrauen im Ausland anspornen, Scheidungen in
Großbritannien einzureichen, damit im Scheidungsfall das englische Recht gilt.
Noch ist es nach der Verordnung Brüssel II möglich, unter bestimmten
Bedingungen das jeweilige Recht für Scheidungen auszuwählen.
Wer einen britischen Paß
hat oder sechs Monate vor Scheidungsantrag seinen gewöhnlichen Aufenthalt in
Großbritannien hatte, kann englisches Recht für seine Scheidung festlegen,
indem er schneller als sein Ehepartner den Scheidungsantrag in Großbritannien
einreicht. Britische Banken, die darauf setzen, daß Frauen hohe Unterhaltszahlungen
zugesprochen werden, gewähren sogar Kredite, damit sich die Frauen
Spitzenanwälte nehmen können, um ihre Forderungen durchzufechten.